Hallo, kann man die 16 % Versicherungssteuer für eine Betriebshaftpflicht und eine Rechtschutzversicherung geltend machen ?
Danke für eine antwort
Hallo, kann man die 16 % Versicherungssteuer für eine Betriebshaftpflicht und eine Rechtschutzversicherung geltend machen ?
Danke für eine antwort
Hallo Andreas,
wenn Sie die Umsatzsteuererklärung meinen, dann nicht. Versicherungssteuer ist nicht gleich Vorsteuer.
Bei der ESt zählt die Versicherungssteuer zu den Ausgaben.
Gruß Siggi