Einkommen und Werbungskosten bei Diplomarbeit

  • Mein auswärts wohnender Sohn über 18 hat vergangenes Jahr seine Diplomarbeit geschrieben und dabei vom Unternehmen eine Vergütung erhalten. Die angefallenen Kosten wie Heimfahrten, doppelte Haushaltsführung, Weg zur Arbeit usw. werden nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben gewertet. Deshalb steht mir angeblich für diese Monate kein Ausbildungsfreibetrag zu. Wer kann hierzu etwas berichten?

  • Eigenes Einkommen des Kindes wird auf den Ausbildungsfreibetrag angerechnet angerechnet, soweit sie höher sind als 1 848 EUR im Jahr. Der Anrechnungsfreibetrag vermindert sich um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.