VHS-Kurs

  • Hallo,
    am Wochenende ist bei uns im Viertel da Herbst-Programm der VHS verteilt worden. Da ist mir die Idee gekommen, ob man die Gebühren nicht von der Steuer absetzen kann. Als Fortbildung oder so. Kennt sich da jemand aus??
    gruß Martha

  • Hallo Martha,


    ich bin Dozent bei uns an der Volkshochschule und kenne mich da ein wenig aus. Sämtliche Hobbykurse können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gilt alles als Allgemeinbildung.


    Früher konnte man wenigstens Kochkurse und so absetzen. Das lief unter hauswirtschaftlicher Aus- oder Weiterbildung. Seit einigen Jahren ist das aber gestrichen.


    Tut mir leid, dass ich Dir keine positive Auskunft geben konnte.


    Trotzdem viele Grüße
    Jochen

  • Hallo Jochen,
    wenn wir schon so einen Spezialiszen unter uns haben, muß ich gleich die Gelegenheit nutzen, dich noch etwas zu fragen: Das man einen Kurs mit Seidenmalerei nicht absetzen kann. leuchtet mir ja noch ein. Doch wie sieht es mit Sprachkenntnissen aus.


    Ich arbeite als Sekretärin für eine Firma, die Kugellager herstellt. Wir haben immer mehr Kunden in Spanien. Nur aus dem grund werde ich jetzt einen Grundkurs Spanien besuchen. Ich habe mir vorgenommen, zumindest die nächsten vier Semester jeweils einen Spanisch-Kurs zu belegen. da ist der berufliche Anlass doch eindeutig. Ich will die Kosten auf jeden Fall als Werbungskosten ansetzen. Das klappt doch, oder?


    Lydia

  • Hallo Lydia,


    natürlich kannst du es versuchen. Streichen kann das Finanzamt ja immer noch. Aber nach den Vorschriften, hast Du keine Chance. Es recicht nicht aus, dass der Sprachkurs nützlich ist für deinen Job. Anerkannt werden nur ganz spezielle Fachkurse, zum Beispiel Wirtschaftsspanisch. Bei einem Grundkurs geht nichts.
    Aber wie gesagt: Versuch es einfach, vielleicht hat dein Sacdhbearbeiter ja einen großzügigen Tag!!!


    Viele Grüße
    Jochen

  • Wenn so gefragt wird, klappt es garantiert nicht.


    Es kommt alles auf die Begründung an.
    Es kommt also nicht darauf an, wer den Kurs hält (und wenn es der hund vom Nachbarn ist ;) - in diesem Fall die VHS.
    Es muß eine Ausgabe zur Sicherung, Erhaltung und Vermehrung meiner Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit sein, diese ist dann gemäß Gesetzt abzugsfähig.


    Bleibt die Frage des Nachweises, im Zweifel muß man eben die Gerichte bemühen, um sein Recht durchzusetzten. Ich empfehle einen Fahcmann ranzulassen (StB oder Lohnsteuerhilfeverein - bei beiden gibt es nur wenig wirklich gute Berater!!!).


    Die Arbeit fängt weit vor dem Kurs an. Am besten mit dem AG sprechen, daß der einem den Kurs an Herz legt (z.B. schriftlich mit Zeilvereinbarung oder so - z.B. je abgeschlossenes Semester 50 DM mehr Gehalt oder gleich Beiteiligung an den Kosten). Dann sehe ich die Anerkennung der Kosten realistisch.


    Melden Sie doch mal den Erfolg, wenn es geklappt hat.


    Mit Gruß!