Normale Anschaffungen

  • Hallo,


    wie ist dass denn bei normalen Anschaffungen (z.B. PC/Drucker) mir den Betriebsausgaben? Gilt hier auch das Zufluß/Abflußprinzip, wonach der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich ist?


    Heidrun

  • Hallo,


    nicht unbedingt. Es gilt nur bei Wirtschaftsgütern, die sofort abgeschrieben werden können. Der jeweilige Gegenstand darf höchstens 800,- DM gekostet haben. Ansonsten kann nur die jeweilige Abschreibungsrate als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.


    Peter