Prüfer

  • Hallo,


    ich arbeite als Staatsanwalt und korrigiere ab und zu gegen ein zugegebenermaßen mickriges Honorar Klausuren, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung gestellt werden. Habe eigentlich kaum Betriebsausgaben. Eigentlich ärgerlich, oder?


    Waldemar

  • Hallo,


    so ärgerlich ist das gar nicht für Dich, weil Du bez. Deiner Betriebsausgaben auf eine Pauschale zurückgreifen kannst. Diese beträgt 25% Deiner Betriebseinnahmen, ist aber gleichzeitig auf einen festen Betrag von 1.200 DM im Veranlagungszeitraum eingegrenzt. Damit kommst Du wahrscheinlich ganz gut weg.



    Peter