Rechnungen sollen nicht mehr veränderbar sein

  • Hallo,
    ich habe ein riesen Problem am Backen :)


    Eine mir bekannte Buchhalterin stellt Rechnungen aus für ihre Arbeiten bei Buchhaltungen.
    Und jetzt benötigt diese ein Programm zur Rechnungserstellung (was ja kein Problem darstellt), bisher hat Sie diese per Exelfile erstellt.
    Aber nach ihrer Aussage darf dieses nicht mehr so sein, die ordentliche Buchhaltung erfordert jetzt
    1. eine fortlaufende Rechnungsnummer,
    2. darf die Rechnung nach Erstellung nicht mehr änderbar sein ( sondern kann nur storniert werden und neu erstellt werden).


    Jetzt zur meiner eigentlichen Frage:
    kann der Punkt 2 wirklich so stimmen, oder ist da jemand einen Hoax aufgesessen?
    :rolleyes:

  • Hallo dark22de,

    . eine fortlaufende Rechnungsnummer,

    Ist schon seit mehreren Jahren so. Wenn dies bislang - da über Excel - nicht eingehalten wurde, könnte deine Bekannte ziemliche Probleme mit dem Finanzamt bekommen (Hinzuschätzung, da sie ja nicht nachweisen kann, dass zwischen den einzelnen abgelegten Rechnungskopien nicht andere versendet wurden).


    2. darf die Rechnung nach Erstellung nicht mehr änderbar sein ( sondern kann nur storniert werden und neu erstellt werden).

    Auch dies ist schon seit längerem so. Jede Rechnung, die den Einflussbereich durch Versenden (Post, E-Mail, Fax etc) verlassen hat, darf nur noch per Rechnungskorrektur geändert werden. Die Rechnung ist nämlich eine Urkunde und muss beim Aussteller und beim Empfänger identisch sein. Da von einer einmal versandten Rechnung ja in der Regel auch die Vorsteuer geltend gemacht wurde, ist jede Änderung eine Veränderung der verwendeten Urkunde.


    Deine Bekannte sollte sich also schnellstens um eine ordnungsgemäße Rechnungsschreibung kümmern (wie z. B. in Mein Büro).

  • .. wozu man anmerken sollte, dass "fortlaufende Rechnungsnummer" bedeutet, dass jede Rechnungsnummer nur einmal vorkommen darf, nicht aber, dass es keine Lücken geben darf:
    "Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend." (Nummer 14.5 Absatz 10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).


    Einige Unternehmen gestalten ihre Rechnungsnummern-Vergabe bewusst undurchsichtig, damit Kunden und Wettbewerber nicht die Auftragslage einschätzen können. Das System sollte aber bei einer Prüfung erläutert werden können.

  • Dazu sollte man anmerken, dass in Mein Büro nur fortlaufende Nummerierung möglich sind. Wenn dort dann zwischendurch immer mal paar Nummern fehlen, ist dass zwar nicht ungesetzlich, für einen Prüfer aber vielleicht ein Indiz, doch etwas genauer hinzuschauen.

  • .. wozu man anmerken sollte, dass "fortlaufende Rechnungsnummer" bedeutet, dass jede Rechnungsnummer nur einmal vorkommen darf, nicht aber, dass es keine Lücken geben darf:
    "Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend." (Nummer 14.5 Absatz 10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).


    Einige Unternehmen gestalten ihre Rechnungsnummern-Vergabe bewusst undurchsichtig, damit Kunden und Wettbewerber nicht die Auftragslage einschätzen können. Das System sollte aber bei einer Prüfung erläutert werden können.

    Aber diese Nummerierung ist in den einzelnen Nummernkreisen auch wieder lückenlos! Sonst hätte der Fiskus leichtes Spiel für Hinzuschätzungen. Lücken sind nun einmal d e r Anlass für weitergehende Prüfungen.

  • Aber diese Nummerierung ist in den einzelnen Nummernkreisen auch wieder lückenlos! Sonst hätte der Fiskus leichtes Spiel für Hinzuschätzungen. Lücken sind nun einmal d e r Anlass für weitergehende Prüfungen.



    Das ist ausdrücklich keine Anforderung mehr (es wurde einmal anders gesehen); da der Erlass für die Finanzverwaltung bindend ist, kann allein auf Grund der Basis der Nummerierung keine Hinzuschätzung erfolgen. Damit nicht noch mehr Verwirrung auftritt, hier Zitate aus Nummer 14.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: "Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend." und: " Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig, z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften oder Bestandsobjekte. Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend lückenlos sein. Es muss jedoch gewährleistet sein (z.B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet werden kann und die Rechnungsnummer einmalig ist."


    Dies bedeutet: Lückenlosigkeit ist nicht erforderlich, nur Eindeutigkeit der Zuordnung und Einmaligkeit der Nummer.

  • Lückenlosigkeit ist nicht erforderlich, nur Eindeutigkeit der Zuordnung und Einmaligkeit der Nummer.

    Das ist zwar richtig, aber ein Hinweis an jeden Prüfer, hier genauer nachzusehen. Und jede Lücke muss dokumentiert sein, sonst hagelt es Schätzungen. Aber es liegt bei dir - du trägst auch die Folgen.