Ich bin freiberufliche Gesangslehrerin und habe eine Ich-ag angemeldet. Nun bin ich dieses Jahr eine kurzfristige Beschäftigung über 50 Tage, nicht sozialversicherungspflichtig , eingegangen und möchte gerne wissen, wo ich diese eintragen muß.(Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer).
Vielen Dank für rasche Hilfe.
Kurzfristige Beschäftigung 50-Tage, mit Lohnsteuerabzug, Wo eintragen?
- Hasischnauzilein
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