Kurzfristige Beschäftigung 50-Tage, mit Lohnsteuerabzug, Wo eintragen?

  • Ich bin freiberufliche Gesangslehrerin und habe eine Ich-ag angemeldet. Nun bin ich dieses Jahr eine kurzfristige Beschäftigung über 50 Tage, nicht sozialversicherungspflichtig , eingegangen und möchte gerne wissen, wo ich diese eintragen muß.(Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer).
    Vielen Dank für rasche Hilfe.