EWT / Fahrtkostenersatz --->> Wie mache ich die Eintragungen korrekt ?????

  • Hallo,


    nun bin ich durch freundliche Hilfe aus diesem Forum über die „steuergesetzlichen Hintergründe“ gründlich aufgeklärt worden (nochmals danke) und prompt kommt die nächste Hürde bei der Eingabe meiner Daten ins Wiso-Sparbuch 2006


    Kurz die Hintergründe:
    Habe von der Lohnsteuerbescheinigung die pauschalversteuerten Zahlungen meines Arbeitgebers (Zeitarbeitsfirma) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in das Programm übernommen (aus Zeile 18 der Bescheinigung).
    Da bei mir übers ganze Jahr 2005 jedoch ausschließlich "Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit" angefallen sind, habe ich diese Eintragungen unter dem entsprechenden Punkt gemacht (D 1, Einsatzwechseltätigkeit).
    Punkt D1, Entfernungspauschale bleibt dementsprechend leer, unter diesem Punkt werden vom Programm aus aber die AG-Leistungen aus der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, was sofort zu der „Fehlermeldung“ führt :


    Pauschal besteuerter Fahrtkostenersatz ohne Fahrten?!
    Sie haben vom Arbeitgeber pauschal besteuerten Fahrtkostenersatz eingetragen, aber keine Angaben zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht.
    Wenn Ihnen keine Aufwendungen entstanden sind, Sie jedoch pauschal besteuerte Zuschüsse erhalten haben, sind diese steuerpflichtig und müssen dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet werden!
    Sofern Sie bei den Fahrten zur Arbeit keine Angaben machen, geht das Programm davon aus, dass der Fahrtkostenersatz nur in der zulässigen Höhe gezahlt wurde und lässt diesen in der Steuerberechnung unberücksichtigt.


    Hieraus folgt dann, dass die Eintragung aus der Lohnsteuerbescheinigung bei der Steuerberechnung NICHT berücksichtigt wird, das Ergebnis der Steuerberechnung zwangsläufig zu niedrig ausfällt, der Erstattungsbetrag in der Folge zu hoch ausgewiesen wird.


    Was ist in diesem Fall zu tun?? Den vom Arbeitgeber pauschalversteuert gezahlten Fahrtkostenersatz einfach unter „steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Einsatzwechseltätigkeit“ eintragen?? Dann würde zwar die Berechnung stimmen, aber die Eintragung wäre im falschen Feld. Oder die Eintragung weglassen und die angegebenen Fahrkosten um die AG-Leistungen kürzen? Dann kürzt das Finanzamt aber unter Umständen noch mal.


    Kann es sein, dass hier das Wiso-Sparbuch 2006 noch nicht auf dem neuesten Stand ist? Nach den Urteilen des BFH vom 11.05. müsste der AG-Zuschuss ja steuerfrei gezahlt worden sein, was aber natürlich zu Beginn des Jahres 2005 dem AG noch nicht bekannt sein konntet, da sich die Rechtssprechung erst später änderte und der Zuschuss somit pauschalversteuert wurde und auch so aus der Lohnsteuerbescheinigung hervorgeht.

  • Hallo Sandra,


    ich wiederhole noch einmal, die neuen Regelungen (Urteile vom 11.05.2005) gelten erst für das Steuerjahr 2006!


    Jetzt - für 2005 - gilt alles wie bisher.
    Bei EWT mit Übernachtung an einem anderen Ort (Arbeitsort) kann die doppelte Haushaltführung geltend gemacht werden (WISO =D4). Die Fahrtkosten von der Unterkunft am Arbeitsort zur Arbeitsstätte werden dann bei WISO = D1 eingetragen.


    Hat man nun eine EWT und kehrt täglich an seinen Haupt-Wohnort zurück, wird alles bei WISO = D1 -> Einsatzwechseltätigkeit eingetragen und die steuerfreien Arbeitgeberleistungen gemäß Ihrer LSt-Bescheinigung/-Karte-Pkt.18 werden auch hier eingetragen.


    Oder Sie können auch die steuerfreien Arbeitgeberleistungen gemäß LSt-Karte bei WISO =C1 unter Pkt.17 - bei Einsatzwechseltätigkeit eintragen,
    Pkt.18 dann dort bitte löschen.
    Probieren Sie es mal aus, es erscheint dann auch keine Fehlermeldung mehr und wird richtig berechnet.
    Alles klar?