Uns wurde ein 5 Familienhaus(Dez.2005) von den Eltern übertragen,wir besitzen jetzt 50 % und Schwägerin 50%.
Es liegt keine Teilungserklärung vor .Wir bewohnen eine Wohnung und Schwägerin auch.Rest vermietet.
Nun zu meinen Fragen:
1:Können wir EHZ beantagen?
2:Wonach richtet sich der Wert der EHZ,nach dem Wert den der Notar eingetragen hat oder nach der Schuldenaufnahme (die niedriger ist)?
3:Fällt Grunderwerbsteuer an ? Wenn nicht gibt es trotzdem EHZ
Eigenheimzulage bei Übertragung
- Wisoman
- Erledigt