Gesetzesänderung: Man muss zu mindestens 50% den PKW betrieblich nutzen bei 1...

  • Nachdem die gesetzliche 1%-Regelung für Fahrzeuge aus dem Privatvermögen jetzt mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden müssen (nicht wie vorher: 10-50%), komme ich jetzt in Bedrängnis. Ich nutze das Fahrzeug nur ca. zu 20% betrieblich. Welche Regelung kann ich jetzt anwenden? Und wie verbuche ich das? Kann ich meine Rechnungen rund um das Fahrzeug noch voll in der EÜR ansetzen? Für eine schnelle Info wäre ich sehr dankbar.