Lohnsteuererklärung 2003 - Elster - Fristen

  • Hallo zusammen!
    Eine Frage, habe am 28.12.05 die Einkommenssteuererklärung für 2003 per Elster abgegeben. Der Brief mit den Unterlagen, ging aber erst im neuen Jahr beim Finazamt ein. Das Finanzamt hat den Antrag auf Veranlagung zur Einkommenssteuer abgelehnt, da die Frist nicht gewahrt wurde. Meine Frage, ist das rechtens? Kann ich dagegen etwas tun? Und falls es rechtens ist und ich nichts dagegen tun kann, warum gibts dann den Sch... mit elster wenn es vom Finanzamt eh nicht akzeptiert wird? Da kann ich das normale Formular ja gleich ausdrucken, oder ?! *help*
    Gruß und Danke für mögliche Antworten

  • Hallo vulcano82,


    ja - leider (für Sie) hat Ihr FA richtig gehandelt.


    Es reicht nicht aus, wenn man die ganzen Daten per Elster zum FA schickt, das Wichtigste aber fehlt - Ihre Übertragungsnummer und Ihre Unterschrift (die Rechtsverbindlichkeit), beides muß auch bis zum 31.12. des Vj beim FA sein.

  • Hallo,
    habe zu diesem Beitrag eine Zusatzfrage. Mir erging es vom Prinzip her ähnlich, jedoch hatte ich im Vorfeld bei meinem Finanzamt telefonisch um Fristverlängerung bis zum 31.01.06 gebeten und diese wurde mir auch tel. zugesagt. Ich habe dann noch in 2005 per Wiso/Elster meine Daten an das FA übermittelt und die schriftlichen Unterlagen im Januar nachgereicht.
    Darauf hin erhielt ich zunächst einen Anruf und dann eine schriftliche Ablehnung, mit der Begründung die Unterlagen seien zu spät eingereicht worden und über eine telefonische Fristverlängerung läge kein Vermerk vor.
    Kann ich gegen diese Ablehnung meiner Steuererklärung etwas unternehmen?


    Beste Grüße und riesigen Dank für evtl. Antworten.

  • Hallo hkkleemann,


    mit wem, wann haben Sie dort gesprochen?
    Aktennotiz angefordert?
    Wenn Sie nichts 'Verbindliches' in der Hand haben, z.B. Name des FA-Mitarbeiters, Datum, Uhrzeit können Sie jetzt auch nichts mehr unternehmen.
    Theoretisch hätten Sie ja auch mit der Putzfrau o.ä. telefonieren können, wie wollen Sie das beweisen???
    Sie, als Steuerzahler sind in der Nachweispflicht.