Berücksichtigung der Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung

  • Hallo,
    Ich habe bei meinen Umsatzsteuererklärungen bislang die Anrechnung der Vorsteuer nicht berücksichtigt. Das Finanzamt hat mich darauf aufmerksam gemacht und möchte nun, dass ich dies nachhole bzw. eine Begründung für mögliche Hinderungsgründe.
    Nun hat das ja auch Auswirkungen auf die Abschreibungen der angeschafften Wirtschaftsgüter in den Einkommenssteuererklärungen, die ich entsprechend berichtigen müsste und macht damit Arbeit, die ich mir eigentlich nicht aus Zeitgründen nicht machen möchte.
    Daher meine Frage: Bin ich verpflichtet, die Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen?
    Danke für die Antwort.
    emo