Was ist, wenn ich für Bereitsschaftsdienst keinen Arbeitsplatz habe??

  • Hilferuf an alle Steuerexperten!
    Ich habe bei meiner Erklärung für 2000 erstmals ein Arbeitszummer angegeben. Mit einem Kollegen zusammen mache ich nämlich Bereitschaftsdienst. Bei Soft- und Hardwarestörungen vobn Filialrechnern und Kassensysteme geben wir telefonische Hilfestellung. Wenn alle Stricke reissen, müssen wir auch mal raus. Fast immer kann ich aber von zuhause aus die Probleme lösen.


    In der Firma ist um sechs abends alles zu. Deshalb waren die froh, als wir uns bereit erklärt haben, den Bereitschaftsdienst von zuhause aus zu machen.


    Nicht im Traum habe ich daran gedacht, dass das Finanazamt das Arbeitszimmer nicht anerkennen könne. Gestern kam dann jedoch die böse Überraschung. Der Sachbearbeiter meint, es komme nicht darauf an, dass ich abends keinen Arbeitsplatz in der Firma habe. Es reiche aus, dass ich dort tagsüber einen Arbeitsplatz habe. Wer einen Arbietsplatz habe, könne aber kein Arbeitszimmer zusätzlich absetzen.


    Diese Logik versteh ich ehrlich gesagt nicht. Aber immerhin war das Finanzamt so fair, auf ein anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof hinzuweisen. Die wollen die Sache ruhenb lassen, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat.


    Habt ihr einen Tipp, was ich tun soll?


    Es grüßt euch Jakob

  • Hallo Jakob,


    vermutlich hat der Finanzbeamte recht. Denn ein Arbeitsplatz steht dir in der Firma zur Verfügung. Außerdem arbeitete du ja auch nicht mehr als 50uhause. Es handelt sich doch hier um einen Notdienst.


    Bin mal gespannt wie das Verfahren beim BFH ausgeht. Vielleicht informieren wir uns über den Ausgang dieses Verfahrens hier in diesem Forum.


    Ciao