Fahrtkostenerstattung

  • Hallo,


    mein Arbeitgeber zahlt mir immer Fahrtkosten, was natürlich sehr praktisch ist, weil ich immer weit pendeln muss. Das Geld darf ich doch behalten oder muss ich davon Steuern etc. zahlen?


    Franz

  • Hallo,


    wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, ist das kein Problem. Da brauchst Du weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge von zu zahlen. Beim Auto habe ich keine Ahnung.


    Jens

  • Hallo,


    beim Auto fallen auch keine Steuern bzw. Sozialabgaben an, wenn der Arbeitgeber nur soviel ersetzen, wie Du als Werbungskosten absetzen könntest. Der Arbeitgeber darf davon ausgehen, dass Du an 15 Tagen pro Monat mit dem Wagen zur Arbeit fährst. Die Sache hat allerdings einen kleinen Haken für Deinen Arbeitgeber: Er muss pauschal 15% Lohnsteuer für den bezahlten Zuschuß an das Finanzamt abführen!


    Ulrike

  • Hallo,


    für mich ist das nicht schlimm. Ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Das ist nämlich viel weniger stressig!


    Franz

  • Hallo zusammen,


    meine Frau ist zur Zeit in Mutterschutz und erhält "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Seit letztem Jahr hat sie bei ihrem Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Können diese fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Steuererklärung geltend gemacht werden?


    Gruß
    Smily