Arbeitsmedizinische Untersuchung - Fahrtkosten wo absetzen?

  • Hallo
    Mußte letztes Jahr von der Firma aus zur Arbeitsmedizinische Untersuchung .Wo kann ich die Fahrtkosten eintragen.Schätze mal das ich diese für Hin- und Rückfahrt ansetzten darf.Bin mit meinem eigenen Auto gefahren.
    Gruß nopy

  • Muss Dir der Arbeitgeber diese Kosten eigentlich nicht komplett ersetzen?

    Würde ich auch so sehen, vor allem, da die Untersuchung ja angeordnet erscheint.
    Aber wie das so ist mit "eigentlich" ... ;(
    Für mich wären solche Fahrtkosten die einer auswärtigen Tätigkeit , also Reisekosten.

    • Offizieller Beitrag

    So eindeutig sehe ich das nicht, ansonsten hätte es so geschrieben. Dem Grunde nach können in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Sachverhalt auch außergewöhnliche Belastungen i.S. § 33 EStG gegeben sein.


    Fahrtkostenerstattung für betriebsärztliche Untersuchung
    Ärztliche Untersuchung / 3.7 Kosten der Untersuchung - Quelle: haufe.de

  • Aufgrund einer möglichen Erstattungspflicht des Arbeitgebers könnte natürlich eine generelle Nichtansetzbarkeit bestehen. Das ist auf jeden Fall dann der Fall, wenn es sich um eine Maßnahme des Arbeitsschutzes handelt oder um Pflichtuntersuchungen (in bestimmten Berufen). Hier greift (§ 3 Abs. 3 ArbSchG:(

    Zitat

    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


    Wenn das nicht so sein sollte, sehe ich aus folgenden Gründen die Reisekosten als eher zutreffende Option:

    • Vom AG angeordnete arbeitsmedizinische Untersuchungen sind per se kein Privatvergnügen, sondern dem beruflichen Umfeld zuzuordnen (hinzu kommt, daß die Zeit für diese Untersuchung auch Arbeitszeit ist und voll bezahlt werden muß, was aber für die steuerrechtliche Betrachtung keine Rolle spielt).
    • Da es eine vom AG angeordnete Fahrt ist, die nicht der Entfernungspauschale zuordenbar ist, bleibt nur die "Dienstreise" - es sei denn, der Arbeitgeber stellt einen Transport, der vom Arbeitnehmer nicht angenommen wird.
  • Danke erstmal für die Antworten.
    Also die Untersuchung kommt von der BG Bau und wird auch von denen Ausgeführt.Mußte also morgens hin mit dem eigenen Auto(Beruf Handwerker ,Firmenwagen wurde nicht zu verfügung gestellt) und nach der Untersuchung wieder zur Arbeit .Die Zeit der Abwesendheit bekomme ich natürlich vom Chef bezahlt.Diese Untersuchung hat einzig allein mit der Arbeitsstelle zu tun.Würde doch heißen das ich Hin-und Rückfahrt eintragen darf,oder?Wäre das nun eine Dienstreise?

  • die Untersuchung kommt von der BG Bau und wird auch von denen Ausgeführt

    Deutlicher Hinweis auf aussergewöhnliche Aufwendungen. Aber in der Regel erstatten die Berufsgenossenschaften hier auch die Fahrtkosten. Hast du sie nicht darauf angesprochen?
    Bei den Werbungskosten dürftest du hier wahrscheinlich vom Finanzamt nur die Streichung bekommen nach meiner Meinung. Und bei den aussergewöhnlichen Aufwendungen kommt es darauf an, ob du über der Grenze der zumutlbaren Belastung bist oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Aber in der Regel erstatten die Berufsgenossenschaften hier auch die Fahrtkosten. Hast du sie nicht darauf angesprochen?
    Bei den Werbungskosten dürftest du hier wahrscheinlich vom Finanzamt nur die Streichung bekommen nach meiner Meinung.

    Sehe ich ebenso. Freiwilliger Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen?

  • Danke Euch für die Antworten.
    Dann schätze ich mal das ich auf diese Kosten sitzen bleibe.Die BG habe ich leider nicht drauf angesprochen.Nächstes mal bin ich schlauer.Über der zumutbare Belastung komme ich leider nicht.