Zeitpunkt der Mietzahlungen

  • Hallo allerseits,
    ich habe ein Problem, deshalb will ich hier im Forum dies mal so reinstellen. Für Unterstützung wäre ich dankbar. Ich habe letztes Jahr ein Mietobjekt erworben. Zur Zeit sitze ich an der Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr, habe zum Glück noch Fristverlängerung beantragt und bis 30.09. bekommen, beim Erstellen der Erklärung ist mir aufgefallen, daß einer meiner Mieter die Miete Januar bereits am 20. Dezember, vielleicht wegen seinem Weihnachtsgeld, überwiesen hat.
    Ist dies jetzt Einnahme für den Dezember letzten Jahres oder Januar diesen Jahres?
    Für unterstützung wäre ich dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Lutz ( in der Annahme, daß dies dein Vorname ist; ich hoffe es stört nicht daß ich dutze),
    Die Zahlung der Januar - Miete im Dezember des letzten Jahres ist Einkunft für das letzte Jahr. Hier hat der Mieter wie du geschrieben hast, am 20. Dezember gezahlt. In den Einkommensteuerhinweisen zu den Richtlinien wird dazu folgendes aufgeführt: Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist i. d. R. ein Zeitraum bis zu zehn Tagen (> BFH vom 24. 7. 1986 - BStBl 1987 II S. 16 ).
    Auf die Fälligkeit kommt es nicht an (> BFH vom 23. 9. 1999 - BStBl 2000 II S. 121
    Hätte der Mieter am 21.12. letzten Jahres gezahlt, wäre es laut dem Hinweis zur Einkommensteuer möglich die Zahlung für das Folgejahr zuzurechnen. Hier
    ist die 10 Tage Grenze überschritten und die Einnahme ist dem Vorjahr zuzurechnen. Aber es stellt lediglich eine Verlagerung deiner Mieteinkünfte dar. So hast du im letzten Jahr 13 Monatsmieten und in diesem Jahr werden es dann 11 Monatsmieten.




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