Kapitalgeber ist ein Mitunternehmer?

  • Guten Tag


    Ich habe folgendes Problem, vielleicht gibt es Ratschläge von den Beteiligten in diesem Forum.
    Im letzten Jahr hat sich meine Tochter mit einer guten Geschäftsidee selbständig gemacht. Um ihr finaziell unter die Arme zu greifen habe ich ihr einen gewissen Betrag übergeben mit der Vorgabe daß ich an dem Ertrag und Verlust ihres Unternehmens beteiligt bin und in ihre Bücher schauen darf.
    Nun hat der Steuerberater meiner Tochter gesagt, der festgestellte Gewinn aus ihrem Unternehmen müßte auch in meiner persönlichen wie auch bei ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden dann würde der gewerbliche Gewinn mit dem e auf uns entfallenden Beträge dort verseuert wird.


    Ich bedanke mich bei allen interessierten



    Mit freundlichen Grüßen
    Zacharias

  • Guten Tag Zacharias


    Aufgrunddessen, daß du am Gewinn und Verlust der Firma beteiligt bist, bist du Mitunternehmer. Der Gewinn wird als Besteuerungsgrundlage in einer einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung erklärt. Das Ergebnis dieses Festellungsbescheides ist ein Grundlagenbescheid und muß also in deiner und der deiner Tochter in der Anlage GSE vermerkt werden. Der so festgestellte auf euch jeweils entfallende Gewinn wird also in euerer Steuererklärung "versteuert".


    Gruß
    Peter