Hallo, ich sitze an meiner Steuererklärung für 2000 und habe ein Problem.
Letzlich habe ich einen Feststellungsbescheid über eine sog. besondere und einheitliche Feststellung bekommen (diesen hat ein Steuerberater angefertigt), weil ich mit noch einem anderen an einem Objekt beteiligt bin.
Wo muß ich das dort auf meinen Namen entfallende Einkunft in meiner Steuererklärung angeben? Sind es weiterhin Vermietungseinkünfte oder irgendeine andere Einkunft?
Gruß
Achim