Einkünfte aus Vermietung - Anteile an Einkünften

  • Hallo, ich sitze an meiner Steuererklärung für 2000 und habe ein Problem.
    Letzlich habe ich einen Feststellungsbescheid über eine sog. besondere und einheitliche Feststellung bekommen (diesen hat ein Steuerberater angefertigt), weil ich mit noch einem anderen an einem Objekt beteiligt bin.
    Wo muß ich das dort auf meinen Namen entfallende Einkunft in meiner Steuererklärung angeben? Sind es weiterhin Vermietungseinkünfte oder irgendeine andere Einkunft?


    Gruß
    Achim

  • Guten Tag Joachim


    Es sind Vermietungseinkünfte


    Den aus diesem gesondert und einheitlich festgestellte Ergebnis ist in der Anlage V in Zeile 18. Im Sparbuch unter H:Einkünfte aus Vermietung>2 Anteile an Einkünften einzutragen.


    Bis denne greetings
    Peter