Einnahmen aus Erbschaft vor Erteilung Erbschein

  • Mein Bruder ist im letzen Jahr in der Schweiz, wo sein Wohnsitz war, verstorben. Da das Verfahren zur Erteilung eines Erbscheines dauert, habe ich diesen noch nicht, obwohl klar ist, dass ich alleiniger Erbe bin.
    Mein Bruder war Fotograf und aus den Lizenzrechten an seinen Fotos kommen noch regelmäßig Einnahmen.
    Mein Verständnis ist, dass ich diese im Prinzip als Ausländische Einkünfte versteuern müsste.
    Aber wann ? Ich bin formell ja noch nicht Erbe und habe auch noch keinen Zugriff auf die Konten, auf die die Einkünfte laufen.
    Muss ich die Einkünfte (sowohl aus 2005 als auch in 2006) zusammen im Jahr 2006 versteuern, wenn denn in diesem Jahr der Erbschein erteilt wird ?


    Volker

  • Hallo Frühling,


    woher weiss das FA davon ? Die Schweiz ist eines der Länder, in denen die Erbschaft nach dem Wohnsitzprinzip geregelt wird, nicht nach der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
    Da mein Bruder keine Besitztümer in DE hatte, ist das ein rein schweizerisches Verfahren.


    Volker