Mich interessiert, ob meine Frau (freiber. Honorarlehrerin) ihre Betriebsausgaben (Lehrmaterial; Fahrkosten) tatsächlich über die € 1848-Pauschale hinaus geltend machen kann? Vielen Dank.
"Betriebsausgaben" bei selbständig Tätigen nach § 3 (26) EStG
- lutzz
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