Lebensversicherung (Ausbildungsversicherung) für die Enkel

  • Hallo.


    Nehmen wir mal an der liebe OPA zahlt für seine vier Enkel eine Art Lebensversicherung (das Ding nennt sich Ausbildungsversicherung). Diese bekommen dann mit 18 einen Betrag - oder eben im Todesfall der Opa..
    Kann der Opa das in der Steuererklärung geltend machen?


    Danke
    cicero

  • Beiträge zu Versicherungen erkennt das Finanzamt nur dann als Sonderausgaben an, wenn Sie nicht nur die Beiträge gezahlt haben, sondern auch Versicherungsnehmer sind. Hingegen kommt es nicht darauf an, wer versicherte Person oder Bezugsberechtigter ist.


    Nicht anerkannt werden daher Versicherungsbeiträge in folgenden Fällen:
    - Sie zahlen Beiträge für eine Versicherung Ihres Kindes, bei der das Kind Versicherungsnehmer ist, beispielsweise während seines Studiums. Sie können die Beiträge nicht absetzen, weil Sie nicht Versicherungsnehmer sind; auch Ihr Kind kann die Beiträge nicht geltend machen, weil es nicht Beitragszahler ist (BFH-Urteil vom 19.4.1989, BStBl. 1989 II S. 683; BFH-Urteil vom 9.5.1974, BStBl. 1974 II S. 545).
    - Ihr Kind zahlt Beiträge für seine Versicherung, die aber wegen des günstigeren Tarifs auf Ihren Namen abgeschlossen wurde. Der Steuerabzug ist weder für Sie noch für Ihr Kind möglich, weil Sie nicht Beitragszahler sind und Ihr Kind nicht Versicherungsnehmer ist (BFH-Urteil vom 19.4.1989, BStBl. 1989 II S. 862).
    - Sie erstatten Ihrem Vater die Beiträge für eine Versicherung zu Ihren Gunsten, die er aber auf seinen Namen abgeschlossen hat und für die er auch die Beiträge an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Hier kann nur der Vater die Beiträge absetzen (BFH-Urteil vom 8.3.1995, BStBl. 1995 II S. 637).