Sind die Fahrtkosten als Freiberufler vom Firmensitz zum Kunden sowie von der Wohnung zum Firmensitz pauschal anrechenbar (z.B. wie bei Angestellten mit 30Cent/km egal bei welchem Verkehrsmittel) oder werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten mit Quittung berücksichtigt?
Danke schön!
Freiberufler: wie Fahrtkosten anrechenbar?
- June
- Erledigt
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Hallo June,
Ihre Fahrten vom Wohnort zum Firmensitz sind "Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte" und können dementsprechend mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
Anders die Fahrten zu Ihren Kunden, das sind Dienstreisen, hier können Sie nur tatsächliche Kosten ansetzen.
Gruß Siggi