Freiberufler: wie Fahrtkosten anrechenbar?

  • Sind die Fahrtkosten als Freiberufler vom Firmensitz zum Kunden sowie von der Wohnung zum Firmensitz pauschal anrechenbar (z.B. wie bei Angestellten mit 30Cent/km egal bei welchem Verkehrsmittel) oder werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten mit Quittung berücksichtigt?
    Danke schön!

  • Hallo June,


    Ihre Fahrten vom Wohnort zum Firmensitz sind "Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte" und können dementsprechend mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.


    Anders die Fahrten zu Ihren Kunden, das sind Dienstreisen, hier können Sie nur tatsächliche Kosten ansetzen.


    Gruß Siggi