Hi,
mein Arbeitgeber hat mir letztlich gekündigt. Daraufhin habe ich mir einen Anwalt genommen, der vor Gericht für mich noch eine Abfindung herausgeholt hat.
Die Abfindung hat mein Arbeitgeber in die Zeile 10 meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Dort steht:ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen. Hiervon hat er auch noch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten. So ein mist.
Muß ich die Anwaltskosten für diese Abfindung extra irgenwo aufführen? Oder werden diese gar nicht beachtet?
Danke für euere Utnerstützung
thx