Anwaltskosten nach Kündigung

  • Hi,


    mein Arbeitgeber hat mir letztlich gekündigt. Daraufhin habe ich mir einen Anwalt genommen, der vor Gericht für mich noch eine Abfindung herausgeholt hat.


    Die Abfindung hat mein Arbeitgeber in die Zeile 10 meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Dort steht:ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen. Hiervon hat er auch noch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten. So ein mist.


    Muß ich die Anwaltskosten für diese Abfindung extra irgenwo aufführen? Oder werden diese gar nicht beachtet?


    Danke für euere Utnerstützung


    thx

  • Hi Richie,


    da hast du noch Glück gehabt, dass du eine Abfindung bekommen konntest. Auf jeden Fall mindern die Anwaltskosten ja deine Abfindung die dein AG in die Zeile 10 der Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Die Zeile 10 ist doch für " Ermäßigt besteuerten Arbeitslohn für ......." Ich nehme mal an, da du einen Rechtsverdreher hattest, dass er auch auf die Steuerfreiheit nach §3 Nr.13 EStG geachtet hat und das der in dieser Zeile eingetragene Betrag nur der den Freibetrag übersteigende ist.


    Die Kosten des Rechtsanwaltes kannst du unter >Ausgaben als Arbeitnehmer>Weitere Werbungskosten eintragen.


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