Renovierungskosten absetzbar?

  • Hallo,
    ich habe mir letztes Jahr ein Einfamieleienhaus gekauft. Da es ein Altbau ist, waren einige Arbeiten nötig. So mussten z.B. wegen Feuchtigkeit die Fussbodenkonstruktion erneuert werden und einige Wände neu verputzt werden. Jetzt hat mir mein Nachbar gesagt, dass diese Kosten alle bei der Einkonnensteuererklärung eingesetzt werden könnten. Stimmt das?


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Thomas,


    Sie müssen nicht alles glauben, was Ihr Nachbar erzählt.


    Nur wenn Sie Ihr Haus vermieten, können Sie alle angefallenen Kosten auch steuerlich erklären.


    Wenn Sie das Haus selbst nutzen, können Sie für selbstgenutzten Wohnraum diese Kosten nicht geltend machen, es sei denn, Sie haben die Bemessungsgrenze für die Eigenheimzulage noch nicht ausgeschöpft, bzw. sind max. 600 € für Handwerkerleistungen möglich.

  • Hallo,
    ich habe ende des letzten Jahres ein Einfamilienhaus gekauft und bekomme auch die Eigenheimzulage. Im Juli wurde ein Teil des Daches neu gedeckt.
    Kann man diese Kosten nachträglich als Herstellungskosten bei der EGH-Zulage angeben ???
    Wann ja, ist der 600 Euro Handwerkerbetrag bei der Einkommensteuer noch absetzbar??
    Können auch die Materialkosten, für in Eigenleistung erbrachte Renovierungen/Moderniesierungen,
    nachträglich zu den Herstellungskosten hinzugerechnet werden ???