Hallo zusammen,
ich habe meine StErkl 2005 mit Wiso Sparbuch 2006 eingereicht.
Neben meiner Arbeit als Kaufm. Sachbearbeiter mache ich seit 2003 nebenberuflich ein FH-Studium Diplom BWL. Dieses findet überwiegend am Samstag, aber auch teilweise Freitag abends statt.
Wie in den Vorjahren auch problemlos, habe in der StErkl. für 2005 Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt, wenn ich
- Samstags von zuhause zur Uni und zurück gefahren bin (über 8 Std.)
- wenn ich Freitags von der Arbeit zur Uni und dann direkt nach Hause gefahren bin (mit Arbeitszeit über 8 Std, ohne nicht)
Darüber hinaus bin ich an 12 Tagen im Jahr von der Arbeit zu einem (studienbedingten und bescheinigten) Sprachkurs gefahren, von dort nach Hause; insgesamt über 8 Std.
Das FA hat nun sämtliche Verpfl. MA nicht anerkannt mit dem Hinweis, "nicht berücksichtigt werden, da maßgebend ist ab welchem zeitpunkt Sie von Ihrer Wohnung UND dem Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit entfernt sind."
Frage:
1. Bei Fahrt zur Uni/Sprachschule vom Arbeitsort: wann tickt die Uhr - bei Abfahrt zu Hause oder vom Arbeitsort?
2. Die Samstagsfahrten von zuhause müssen doch auf jeden Fall angerechnet werden, oder?
3. (anderes Thema ;-)) Kann ich bei dem vermutlich anstehenden Einspruch auch noch nachträglich bei der Erklärung vergessene Fachliteratur ansetzen, wenn ja, wie?
Schon mal vorab vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Gruß
Steuerlaie2006