Altersvorsorgeaufwendungen - Rentenversicherung Programmfehler?

  • Hallo,
    gerade kam der Steuerbescheid mit einer Abweichung zum Programm, die mir zwar plausibel erscheint, aber im Programm nicht nachzuvollziehen ist.


    Bei den Versicherungsbeiträgen unter Sonderausgaben habe ich im Programm die Beiträge (Höchstbeitrag RV, 50%AG + 50% AN Anteil angegeben) zu einem Berufständischen Versorgungswerk angegeben. Ich bin von der RV befreit, zahle aber analog der gesetzlichen Regelungen in ein Versorgungswerk ein.


    Das Programm setzt davon 60% als Altersvorsorgeaufwendungen voll ab. Im Bescheid wurden allerings von diesen 60% wieder der AG Anteil abgezogen und der Differenzbetrag angesetzt. Eigentlich scheint dies auch auch Sinn zu machen, da ja der AG Anteil nicht aus dem Steuerpflichtigen Brutto kommt.


    Hat das Programm hier einen Bug oder mache ich einen Anwendungsfehler?


    Das Problem sollten eigentlich auch diejenigen haben, die "normal" in die gesetzliche Rentversicherung haben. Zumindest kam dies bei meiner Texteingabe so heraus.

  • Danke für die Frage/Anregung.


    "Mitglied einer berufständischen Versorgungseinrichtung mit Altersversorgung" hatte ich angeben. Dies ist m. E. auch korrekt.


    Habe nun aufgrund Ihrer Frage mal "Angestellter" angegeben, was ich ja nun auch bin. Zwar gehöre ich einer berufsständichen Versorgungseinrichtung an, werde aber wie ein "normaler" BFA Zahler behandelt, mit dem Unterschied, dass die Beiträge ins Versorgungswerk fließen.


    Nach der Änderung hat das Programm den AG und AN Anteil zur RV abgefragt und ich habe den RV Beitrag zum Versorgungswerk gelöscht. Nun stimmt es auf den Eurocent überein.


    Jetzt weiß ich zwar, wie ich auf Umwegen zum "richtigen" Ergebnis komme, allerdings nicht wenn ich die richtige Angabe "Mitglied einer berufständischen Versorgungseinrichtung mit Altersversorgung" mache.

  • Hallo wiedym,


    Sie sind sozialversicherungspflichtiger Angestellter oder Arbeiter, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag vermerkt ist. Maßgebend ist weiterhin, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht als Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG ausüben. In diesen Fällen sollten Sie die Berufsgruppe "Angestellter, Arbeiter (sozialversicherungspflichtig)" nicht auswählen, da die Berufsgruppen "Beamter", "Richter", "Soldat", "Geistlicher", "Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH" und "Vorstandsmitglied einer AG" gesondert unter dem jeweiligen Punkt zu erfassen sind.
    Sie sollten diese Berufsgruppe ebenfalls nicht auswählen, wenn in Ihrem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Bruttoarbeitslohn Versorgungsbezüge enthalten oder Sie im Laufe des Jahres in den Ruhestand oder in den Vorruhestand gegangen sind.


    Wenn Sie, wiedym, z.B. Arzt, Jurist, Architekt usw. sind, dann Sind Sie MITGLIED einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sollten Sie dann diese Berufsgruppe wählen.