Absetzbarkeit von Sonderumlagen

  • Hallo zusammen,


    weiss jemand ob Sonderumlage-Kosten für Reparaturen/Sanierungen am Haus, also Kosten die zusätzlich zum regelmäßig an die Verwaltung zu zahlenden Wohngeld anfallen, für ein seit mehreren Jahren vermietetes Appartement in unbegrenzter Höhe absetzbar sind? Für die aktuelle Steuererklärung schlügen 2156 Euro als Sonderumlage zu Buche.


    Und in welcher Zeile auf dem Bogen "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" wären sie einzutragen? Unter "Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können" oder eher in Zeile 55 "Sonstiges"?


    Vielen Dank für einen hilfreichen Tipp
    Mortimer