Rechnung von Buhl buchen ...

  • Die Buchung von EDV-Software über Zeitschriften/Bücher dürfte nicht ganz korrekt sein. Eher GwG oder direkt Software.


    Aber es stimmt, man kann bei beiden Varianten den MwSt.-Satz auf 16 % einstellen. Das ist nach Aussage meines Steuerberaters auch alles so korrekt. Die Lieferung ist lt. Lieferschein bereits am 27.12.2006 erfolgt, auch wenn sie faktisch erst am 04.01.2007 bei mir eingetroffen ist. Darüber hinaus denke ich, dass in den AGB’s steht, dass die Leistung erbracht ist sobald die Ware versandt wurde.
    Auch wenn der tatsächliche WE und der Geldfluss erst in 2007 sind, bleibt es bei 16% MwSt.


    Stormmaster
    Habe gerade meinen Fall mit der Hotline diskutiert und folgendes Ergebnis.
    Wenn der Satz nicht drauf steht, wird auch nicht abgebucht.
    Wie schon gesagt, bei mir kam es durch eine neue Kundennummer bei Buhl. Also mal nachschauen ob das bei Dir auch so ist.