Einlage von Einrichtungsgegenständen als Aufwendungen für Arbeitszimmer

  • Ich habe einen Gewerbebetrieb angemeldet und in einer gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer, das zu 80% beruflich genutzt wird. PC, Drucker, Schreibtisch, Aktenschrank waren schon vorhanden. Kann ich die mit einem bestimmten Betrag einfach in den Gewerbebtrieb einlegen und als Betriebsausgabe geltend machen, bzw. ggf. ab Einlagedatum auf 3 Jahre abschreiben? Und gibt's da irgendwelche Richtlinien, z.B. für einen 20 Jahre alten Schreibtisch, der ca. 2000 DM gekostet hat?