freier Dozent mit Hauptwohnsitz in A doziert hauptsächlich im 250km entfernten B. Da der Dozent nicht jeden Tag die Strecke zurücklegen will, möchte er einen Nebenwohnsitz in B anmelden. Er fährt aber in der Regel trotzdem noch 2 mal die Woche nach A.
Kann man beide Absetzmöglichkeiten kombinieren, oder ist nur eine möglich?
Kann das FA sagen, wenn Du 3 mal in B übernachtest, kannst Du auch 5x übernachten und brauchst nicht mehr fahren?
Oder kann man die Fahrten evtl. komplett als Dienstfahrten mit Hin- und Rückfahrt ansetzen?