Hallo,
mein Mann hatt zwei Kinder, die bei seiner Ex-Frau leben. Nun habe ich einen geänderten Steuerbescheid für 2005 bekommen, weil seine Frau die Übertragung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs-, und Ausbildungsbedarf für seinen einen Sohn beantragt hat. Unter welchen Voraussetzung kann sie das beantragen? Mein Mann hat immer regelmäßig Unterhalt gezahlt. Kann mir jemand den Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, und Ausbildungsbedarf erklären? Wie hoch ist der jeweils pro Kind? Bisher war das Thema Kinder und Steuern für mich nie ein Thema - muss mich wohl langsam doch damit beschäftigen.
Viele Grüße
Nadine