Reisekostenerstattung buchen

  • Hi Forum,
    ich habe eine Rechnung, auf der neben meinem Honorar zzgl. 7% USt ein Betrag 'Zuschuss Fahrtkosten' enthalten ist, ohne USt.


    Ich würde nun Honorar + MWSt ganz normal (8300 - Erlöse 7%) buchen und den 'Zuschuss Fahrtkosten' auf Konto '8200 - Erlöse Ohne USt' verbuchen. Meine echten Fahrtkosten (km Pauschale) liegen höher, die würde ich dann als Reisekosten verbuchen.


    Ist das so korrekt?


    Beste Grüße - Tom

  • Hallo Tom,


    ich geh mal davon aus, dass du eine unter §12 Abs. 2 UStG genannte Tätigkeit ausführst, die dich zur Versteuerung deiner Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz berechtigen.


    Was die Fahrtkosten angeht, so sehe ich es allerdings als ebenfalls steuerpflichtigen Erlös an. Hier gilt "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung". Hauptleistung war deine Tätigkeit, Nebenleistung die Fahrt.


    Auch wenn das Kind "Zuschuss" genannt wird, stellt es deshalb keinen echten Zuschuss i.S.d. UStG dar. Definition von nicht steuerbaren Umsätzen "...liegen vor, wenn die Zahlung nicht aufgrund eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden" und "...ohne Bindung an bestimmte Umsätze...". Beides ist in deinem Fall nicht erfüllt.


    Folglich ist der Fahrtkostenzuschuss wie die Hauptleistung mit 7%USt zu behaften.


    Deine Reisekosten sind hin wie her normal zu verbuchen, samt Verpflegungspauschalen etc... egal ob du sie höher oder niedriger oder gar nicht weiter berechnest.


    Gruß aus dem Schwarzwald in die Landeshauptstadt :D
    Corina