Arbeitszimmer für Studium

  • Hallo,
    ich habe dieses Jahr neben meinem Beruf das Fachabitur gemacht.
    Seit Oktober studiere ich nebenher.


    Ich habe beide Fortbildungen unter Sonderausgaben eingetragen.
    Ich wollte jetzt wissen ob ich mein Arbeitszimmer (PC, Festplatte, Schreibtisch, etc.) absetzen kann?


    Wie und wo müsste ich diese eintragen :?: :?: :?:


    Schon mal vielen Dank.

  • Ein Arbeitszimmer ansich können Sie wohl nicht ansetzen, da Ihnen für Ihren eigentlichen Beruf ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht!?


    Die von Ihnen angeführten Arbeitsmittel können Sie jedoch auch als solche bei den Sonderausgaben steuerlich geltend machen.