Absetzung priv Rentenversicherung - Einspruch beim Finanzamt

  • Hallo Forum,


    ich habe wie die Jahre zuvor meine beiden privaten Rentenversicherungen (zusammen 1380 EUR) unter Sonderausgaben - Versicherungsbeiträge - Rentenversicherungsbeiträge - Freiwillige Angestellten-, Arbeiterrenten- und Höherversicherungen angegeben.


    Bisher wurde dies anstandslos akzeptiert.


    Mein neues Fiannzamt hat mir diese Beträge nicht anerkannt und somit habe ich Einspruch eingelegt. Nun habe ich heute ein Schreiben erhalten, das sich Unterlagen beibringen soll, aus denen hervorgeht, dass es sich freiwillige Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung handelt.


    Es handelt sich ja um zwei private Rentenversicherungen mit Abschluß vor 2005. Ich habe Sie dort eingetragen, weil dort auch Stand "Freiwillige Angestellten-, Arbeiterrenten- und Höherversicherungen". Nach meiner Auffsassung ist eine private RV doch eine freiwillige Höherversicherung, oder etwa nicht?


    Ich habe meine Steuererklärung erstmalig mit Elster abgegeben und im Nachgang ist mir jetzt aufgfallen, das auf dem Elster Ausdruck nur steht: "freiwillige Versicherungen oder Höherversicherungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen" was ja vom Inhalt her etwas anders ausgelegt werden könnte - zumindest nach dem Schreiben vom Finanzamt.


    Wäre Prima, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.


    Danke


    Gruß Hein

  • Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass Sie einen westentlich höheren Betrag als Sonderausgaben ansetzen konnten laut Elster?


    War das wirklich Unwissenheit oder nicht doch Absicht?



    Nunja, mir kann es egal sein, Ihre Versicherungen gehören in die Zeilen 75 oder 76 des Mantelbogens und haben beim Arbeitnehmer in der Regel keine Auswirkung.


    Ihr Eintragungen wurden bisher akzeptiert, weil sich keine Auswirkung einstellte. Aufgrund der neuen Berechnungsart und Günstigerprüfung ist dies ab 2005 anders. Ein findiger Beamter hat dies nun erkannt und das ist auch gut so.


    Ihr Einspruch wird also nichts nützen, es sei denn, es handelt sich doch um höherversicherungen in den gesetzl. RV.

  • Hallo Oerdiz,


    mit Absicht zieht nur der Staat einem das Geld aus der Tasche ;)


    Danke für Ihre Antwort. Ich mache die Erklärung seid Jahren selbst und nach bestem Wissen und Gewissen. Leider ist auch die Hilfe von Wisio nicht unbedingt weiterbringend in dem Djungel der Steuergesetze. Sehr stark ist es mir daher dieses Jahr aufgefallen, da es so viele Neuerungen an dieser Stelle gibt, die entweder zu kompliziert oder zu wenig für mich erläutert worden sind.


    Werde mal sehen, wie sich die Eintragung in den entsprechenden Zeilen bei mir bemerkbar macht und mal schauen, wie ich das beim Finanzamt geradegezogen bekomme.


    P.S.: wer freut sich schon nicht, wenn unterm Strich eine ordentlich Rückzahlung steht :)