Hallo Forum,
ich habe wie die Jahre zuvor meine beiden privaten Rentenversicherungen (zusammen 1380 EUR) unter Sonderausgaben - Versicherungsbeiträge - Rentenversicherungsbeiträge - Freiwillige Angestellten-, Arbeiterrenten- und Höherversicherungen angegeben.
Bisher wurde dies anstandslos akzeptiert.
Mein neues Fiannzamt hat mir diese Beträge nicht anerkannt und somit habe ich Einspruch eingelegt. Nun habe ich heute ein Schreiben erhalten, das sich Unterlagen beibringen soll, aus denen hervorgeht, dass es sich freiwillige Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung handelt.
Es handelt sich ja um zwei private Rentenversicherungen mit Abschluß vor 2005. Ich habe Sie dort eingetragen, weil dort auch Stand "Freiwillige Angestellten-, Arbeiterrenten- und Höherversicherungen". Nach meiner Auffsassung ist eine private RV doch eine freiwillige Höherversicherung, oder etwa nicht?
Ich habe meine Steuererklärung erstmalig mit Elster abgegeben und im Nachgang ist mir jetzt aufgfallen, das auf dem Elster Ausdruck nur steht: "freiwillige Versicherungen oder Höherversicherungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen" was ja vom Inhalt her etwas anders ausgelegt werden könnte - zumindest nach dem Schreiben vom Finanzamt.
Wäre Prima, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Danke
Gruß Hein