Hallo,
habe im September Zweitstudium abgeschlossen und ab Mitte des Jahres Berufstätigkeit (nichtselbständiger Arbeitnehmer) aufgenommen.
Fällt das Zweitstudium unter "D-Ausgaben als Arbeitnehmer / 6-Fortbildungskosten" oder unter "N-Sonderausgaben / 7-Ausbildungskosten"?
Habe in den letzten Jahren keine ESt.-Erklärungen abgegeben (da keine Einnahmen). Kann ich das jetzt noch nachträglich machen, um die Studienkosten der letzten Jahre als Verlustvorträge in der aktuellen ESt.-Erklärung geltend zu machen?
Gruß und Guten Rutsch