Zweitstudium, Werbungskosten?, Verlustvorträge?

  • Hallo,


    habe im September Zweitstudium abgeschlossen und ab Mitte des Jahres Berufstätigkeit (nichtselbständiger Arbeitnehmer) aufgenommen.


    Fällt das Zweitstudium unter "D-Ausgaben als Arbeitnehmer / 6-Fortbildungskosten" oder unter "N-Sonderausgaben / 7-Ausbildungskosten"?


    Habe in den letzten Jahren keine ESt.-Erklärungen abgegeben (da keine Einnahmen). Kann ich das jetzt noch nachträglich machen, um die Studienkosten der letzten Jahre als Verlustvorträge in der aktuellen ESt.-Erklärung geltend zu machen?


    Gruß und Guten Rutsch

  • Ich würde entsprechende Einkommensteuererklärungen abgeben und dort die entstandenen Kosten als vorweggenommene Werbungskosten ausweisen.


    Wichtig ist allerdings, dass zumindest die Absicht und das Ziel einer Erlangung eines Arbeitsverhältnisses in dem Bereich des Zweitstudiums erklärt und glaubhaft dargestellt wird.