Hallo,
ich habe in 2005 für eine österreichische Firma eine Dienstleistung erbracht und diese als innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer berechnet. Wo muss ich diesen Umsatz nun in der Umsatzsteuererklärung/Anlage UR angeben?
In der Anlage UR finden sich sowohl "Steuerfreie Umsätze mit Vortsteuerabzug" als auch "ohne Vorsteuerabzug". Bei steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug wird wiederum unterschieden zwischen "zum Gesamtumsatz nach $19 Abs. 3 UStG gehörend" und eben nicht.
Besten Dank vorab.
Gruß
Thomas