Wann muß Anlage SO ausgefüllt werden?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Anlage SO:


    Muß diese grundsätzlich ausgefüllt werden oder nur dann, wenn die Summe aller Spekulationsgewinne/-verluste aus Aktiengeschäften abzüglich der Transaktionskosten 512 € erreicht bzw. überschreitet?
    Da ich in meinem Fall darunter liege (Fifo und Halbeinkünfteverfahren wurden angewandt), möchte ich mir den Aufwand sparen, sämtliche Transaktionen einzeln auflisten zu müssen.
    Ist diese Vorgehensweise korrekt ?


    Danke und Gruß
    Mikez

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wenn die Gewinne unter der Grenze bleiben, braucht die Anlage SO nicht ausgefüllt zu werden, es sei denn, du hast vortragbare Verluste aus Vorjahren, dann musst du die ausfüllen.


    Wenn du Verluste erzielt hast, solltest du die ausfüllen, denn dann kannst du diese Verluste ja zurück- oder vortragen.


    Gruß´


    der Petz

  • Hallo,
    wie funktioniert das mit dem Vortragen oder Zurücktragen ?
    Zurücktragen:
    Nimmt sich das FA dann die Anlage SO vom Vorjahr und verrechnet
    die Verluste/Gewinne aus diesem Jahr automatisch ? Oder muß ich das
    selbst tun ?


    Vortragen:
    Vermerkt sich das FA den Verlust/Gewinn und prüft bei der nächsten
    Erklärung den Inhalt der Anlage SO mit ab oder muß auch ich hier
    selbst drauf achten ?


    Wie geht das also in der Praxis ab ? Habe soetwas noch nie gemacht.
    Ist mein erstes Jahr mit Spekulationsgewinnen/Verlusten = in der Summe
    aber ein Gewinn. Zum Glück:-).


    Habe mir heute alle Anlage geholt die beim FA rumlagen :) eine Anlage
    AUS gabs aber nicht - gibts die für 2006 etwa nicht mehr.
    Hätte selbst vor Ort fragen können - ist mir leider erst jetzt aufgefallen.


    Besten Dank im Voraus.
    Gruß RB

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Zurücktragen:
    Nimmt sich das FA dann die Anlage SO vom Vorjahr und verrechnet
    die Verluste/Gewinne aus diesem Jahr automatisch ? Oder muß ich das
    selbst tun ?


    Zurücktragen geht nur, wenn dieses Jahr ein Verlust und letztes Jahr ein Gewinn war.
    Wenn man nichts angibt, wird automatisch zurückgetragen.
    Wenn man das nicht möchte, muss man's dem FA mitteilen.


    Zitat

    Vortragen:
    Vermerkt sich das FA den Verlust/Gewinn und prüft bei der nächsten
    Erklärung den Inhalt der Anlage SO mit ab oder muß auch ich hier
    selbst drauf achten ?


    Dafür gibt es einen Verlustfeststellungsbescheid, der wird automatisch im nächsten Jahr berücksichtigt, wenn ein Gewinn erzielt wurde.


    Nachzulesen hier:
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__10d.html


    Zitat

    Habe mir heute alle Anlage geholt die beim FA rumlagen eine Anlage
    AUS gabs aber nicht - gibts die für 2006 etwa nicht mehr.


    Sämtliche Formulare gibt's auch im Internet:
    http://www.ofd.niedersachsen.d…N3654930_L20_D0_I636.html
    Die sind für alle Bundesländer identisch.


    Gruß


    der Petz