Studienfahrt = Dienstreise ?

  • Hallo,


    derzeit sitze ich an meiner allerersten Steuererklärung und vor einer mir unlösbaren Frage.


    Im Mai 2006 habe ich im Ramen meiner zu der Zeit noch laufenden Ausbildung an einer Studienfahrt ins Ausland teilgenommen und habe dafür von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über einen von mir geleisteten Gesamtbetrag bekommen.


    Mein erster Gedanke war, diese Fahrt als Dienstreise anzusetzen, allerdings übersteigen dabei schon die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Unterkunft bei weitem die tatsächlichen Kosten.


    Daher frage ich mich, ob ich überhaupt auf dem richtigen Weg bin, oder ob ich diese Fahrt eigentlich als Fortbildung angeben müsste ?


    Für jegliche Hilfe, die mich einen Schritt weiter bringt bin ich dankbar !


    Viele Grüße,


    A.Schmidt

  • Bei Studienreisen ins nicht europäische Ausland wird das Finanzamt zunächst einmal eine private Veranlassung unterstellen. Sie müssen also damit rechnen, dass die berufliche Veranlassung nachgewiesen werden muss.
    Gehen wir mal davon aus, dass die Studienreise ausschließlich beruflich veranlasst ist. Dann sind z.B. abziehbar die Kursgebühren, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und die damit zusammenhängenden Fahrtkosten. Sie können die Kursgebühren ansetzen in voller Höhe abzüglich der Erstattung des Arbeitgebers.
    Für Verpflegungskosten dürfen Sie nicht die tatsächlichen Kosten sondern nur die Pauschale abzüglich der Erstattung des Arbeitgebers ansetzen.
    Unterbringungskosten dürfen Sie wahlweise mit einem länderspezifischen Übernachtungspauschbetrag oder den tatsächlichen Kosten ansetzen. Die Erstattung des Arbeitgebers ist abzuziehen.
    Fahrtkosten dürfen Sie wie Dienstreisen abziehen (gefahrene Kilomer x tatsächlicher Kilometersatz oder Dienstreisepauschale bzw. tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel).

  • Die Fahrt ging nach Krakau, Polen und fand während der Arbeitszeit für den gesamten Ausbildungskurs verpflichtend (diejenigen, welche nicht mitfuhren mussten regulär arbeiten) statt.


    Ich selbst habe die Fahrt sozusagen im Auftrag des Arbeitgebers organisiert. Im Anschluss bekam jeder Teilnehmer (so auch ich) vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über den dienstlichen Charakter der Fahrt, sowie (im selben Schreiben) die tatsächlich geleisteten Kosten pro Teilnehmer als Gesamtbetrag (Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, welche aber gar nicht darin enthalten war, aber das ist ein anderes Problem).
    Eine Erstattung vom Arbeitgeber gab es nicht.