Vorsteruer Rückzahlung

  • Hallo
    Bin neu hir und hab von Steuern keine Ahnung, aber ein riesen Problem.


    Habe seit mehreren Jahren einen kleinen laden und gebe immer alles dem Steuerberater. Nun fragte der Steuerberater nach meinem Mietsvertrag
    und stellte fest das die miete ohne MwSt. ist. Er hatte mir aber immer die Vorsteuer angerechnet. Muß nun natürlich eine für mich riesige summe
    ans Fienanzamt zurück zahlen. Ist das rechtens, ist das nicht die Schuld vom Steuerberater? Kann ich da irgentwie gegen vorgehen. Ich weis, eigentlich gilt ja, unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber gerade weil ich unwissend bin gebe ich ja alles einem "Profi" der ja von anfang an nach dem Mietsvertrag hätte fragen müssen.
    Vielen dank für die hoffendlich kommenden Antworten

  • tztztz - was es alles gibt.


    Hat diese Person, die sich 'Steuerberater' nennt denn wirklich auch ein Examen erfolgreich abgelegt? Dass Mieteinkünfte i.d.R. nicht umsatzsteuerpflichtig sind weiss doch sogar schon Lieschen Müller.


    Ich würde mal sagen: den StB in Regress nehmen !!!! Es handelt sich dabei offensichtlich ganz klar um einen massiven Pflichtverstoss.


    Viel Glück

  • Was'n das für'n Quatsch!
    Mieten für privaten Wohnraum sind i.d.R. nicht umsatzsteuerpflichtig, für Gewerbeobjekte sehr wohl.
    Aber das hat der Anwalt inzwischen wohl schon gemerkt - oder?