Hallo allerseits,
kann mir jemand sagen, ob das Urteil des BFH schon durch ist. Es ging damals um eine Klage eines Studenten, der seine BaföG-Rückzahlung in seiner EÜR als Werbungskosten oder ähnliches absetzen wollte.
Momentan gelten diese Kosten seitens Finanzamt als NICHT absetzbar, oder?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Grüsse bb07