Hallo,
ich versteuere meinen DW mit 1% und 0,03% für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte. Zusätzlich verlangt der AG eine Kostenbeteiligung von z.Zt. 140€ netto.
Bleibt es trotz dieser Kostenbeteiligung dabei, dass
1. Dienstreisen (km) nicht absetzbar sind ?
2. Was ist, wenn ich dieses Fahrzeug für Fahrten zu Weiterbildungsstätte benutze (ausserhalb der Arbeitszeit) ? Es ist immer nur die Rede davon, dass die Fahrtkosten für EIGENES Fahrzeug absetzbar sind !