Dienstreisen mit Firmenwagen

  • Hallo,


    ich versteuere meinen DW mit 1% und 0,03% für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte. Zusätzlich verlangt der AG eine Kostenbeteiligung von z.Zt. 140€ netto.


    Bleibt es trotz dieser Kostenbeteiligung dabei, dass


    1. Dienstreisen (km) nicht absetzbar sind ?


    2. Was ist, wenn ich dieses Fahrzeug für Fahrten zu Weiterbildungsstätte benutze (ausserhalb der Arbeitszeit) ? Es ist immer nur die Rede davon, dass die Fahrtkosten für EIGENES Fahrzeug absetzbar sind !

  • Die Versteuerung der 1%-Regelung und 0,03%-Regelung über die monatliche Lohnversteuerung muss seitens des Arbeitgebers um die Zuzahlung von 140,- netto gekürzt werden.


    Die Fahrten zur Weiterbildung können als Werbungskosten angesetzt werden.