DVD/Buchverkäufe

  • Ich betreibe ein Kleinunternehmen (§19), welches eigentlich nur Internetdienstleistungen anbietet (und keinen Warenverkauf).


    Ich vertrieb jedoch als "Privatmann" eine DVD (Kompilation von eigener und OpenSource-Software) und demnächst auch ein Buch zu dieser Software.


    Kann/muss/soll ich diese Einnahmen über das Kleinunternehmen in der E/Ü-Rechnung aufnehmen oder müssen die Ausgaben und Einnahmen für die DVD (und später das Buch) gesondert angegeben werden?


    Wenn eine gesonderte Berücksichtigung (außerhalb der E/Ü-Rechnung) zu erfolgen hat, wo sind die Einnahmen und Ausgaben anzugeben?


    Gruß
    Uhli