Ich betreibe ein Kleinunternehmen (§19), welches eigentlich nur Internetdienstleistungen anbietet (und keinen Warenverkauf).
Ich vertrieb jedoch als "Privatmann" eine DVD (Kompilation von eigener und OpenSource-Software) und demnächst auch ein Buch zu dieser Software.
Kann/muss/soll ich diese Einnahmen über das Kleinunternehmen in der E/Ü-Rechnung aufnehmen oder müssen die Ausgaben und Einnahmen für die DVD (und später das Buch) gesondert angegeben werden?
Wenn eine gesonderte Berücksichtigung (außerhalb der E/Ü-Rechnung) zu erfolgen hat, wo sind die Einnahmen und Ausgaben anzugeben?
Gruß
Uhli