Hallo,
hab mal eine Frage zu Anwaltskosten. Mein 18 jähriger Sohn, noch bei der Mutter lebend, ist in Ausbildung. Die Höhe der Unterhaltszahlung während der Ausbildung ist momentan in Verhandlung, unterstützt durch einen Anwalt. Sind die Anwaltskosten denn steuerlich anrechenbar? Wenn ja, wo müssen die Kosten eingetragen werden? Für Hilfe wäre ich dankbar.
Anwaltskosten für Unterhaltsfestlegung
- dietcar
- Erledigt
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Kosten für Scheidungsfolgesachen sind nicht mehr abziehbar (ausführlich BFH III R 27/04, BFH III R 36/03).