Hallo!
Nachdem ich den Überblick verloren habe kann mir jetzt hoffentlich jmd. kompetentes weiterhelfen.
Also:
Ich bin ordentlicher Student 2.Semester, familienversichtert, habe einen Honorarvertrag in einem e.V. als Musiklehrer/-ausbilder.
Nun soll ich noch neue Schüler dazu nehmen und hier fängt evtl. das Problem an.
Ich arbeite in der Schulzeit <10h die Woche werde aber am quartalsende bezahlt, d.h. etwa 1300. In den Schulferien werde ich natürlich nicht bezahlt, da keine gehaltenen Stunden.
1.) Nun müsste ich doch mit dieser monatl. Einkunft mich selber kranken- und Pflegeversichern , da über 400€, richtig?
Wäre die Lösung dieses Problems, dass ich vereinbare eine monatl. Abrechnung mit dem Honorarvertrag bis 400€ und alles was darüber hinaus geht noch mal als Aufwandsentschädigung (natürlich nicht über 1848€ im Jahr)?
Ich habe auch etwas über Werkstudentenpivileg gelesen, wonach Studenten (mit bestimmten Kriterien, die ich erfülle) keine Versicherungspflicht (außer Rentenv.) haben. Aber irgendwie schien die 400€ regelung dennoch zu gelten...ein Widerspruch den ich noch nicht verstanden habe....
Vielen Dank für eine Antwort
Viele Grüße..ein vom Finanzrecht verunsicherter
Matthias