- Nutzung des privaten PKW für Firmenzwecke- Umsatzsteuer

  • hallo,


    ich bin freiberuflich tätig und nutze meinen privaten pkw zu firmenzwecken.


    kann ich für die Umsatzsteuervoranmeldung hiervon einen anteiligen betrag ansetzen und geltend machen? welcher %-Anteil ist möglich?


    muß ich bei der fahrkostenabrechnung mit einem kunden ebenfalls einen umsatzsteuerbetrag ausweisen?


    z.B,
    100km a 0,30€/km


    rechnung:
    100km a 0,252€/km=25,2€
    zuzügl MwSt (19%) =4,8€


    gesamt=30,0€
    wäre dies richtig? wenn ja, welchen MwSt-satz muss ich verwenden?


    ich hoffe mir kann jemand helfen- grüße

  • Hallo,


    aus den privaten Pkw-Kosten können keinerlei Vorsteuer-Beträge geltend gemacht werden, lediglich der Betriebsausgabenabzug über eine Reisekostenabrechnung ist möglich.


    z.B. 100 KM à 0,30€= 30€ -> Betriebsausgaben.


    Die Fahrtkostenabrechnungen mit dem Kunden unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuer, sie stellen steuerlich eine Nebenleistung dar, die das Schiksal der Hauptleistung teilen!


    Rechnerisch ist die Abrechnung mit dem Kunden richtig, aber warum nicht 0,30€ zzgl. USt in Rechnung stellen, der Kunde hat u.U. den Vorsteuerabzug, also macht es ihm nichts aus, zum anderen halten sich dann Betriebsausgaben und -einnahmen die Waage, so dass es auch keine Konflikte mit dem FA geben kann, weil die BA höher sind als die Einnahmen. Selbstverständlich können Sie auch höhere Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung stellen, einen Pauschalsatz wie für die Reisekosten gibt es hier nicht.


    Gruss ffs