Absetzbarkeit einer abgetretenen fondsgebundenen Rentenvers.

  • Moin,
    als Tilgungsersatz bei einem Hypothekendarlehen für eine vermietete Eigentumswohnung wurde beim Wohnungskauf eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen.
    Die Versicherung wurde an den Hypothekengeber zur Risikoabsicherung abgetreten, da der Beleihungswert der Immobilie >100 % war zum Zeitpunkt des Kaufs.
    Ich habe versucht, die Beiträge zur Versicherung steuerlich geltend zu machen, da der Abschluß und die Abtretung Voraussetzungen für die Hypothekenfinanzierung der Immobilie waren und damit überhaupt für die Möglichkeit, die Immobilie zur Einnahmeerzielung erwerben zu können.
    Das FA hat mir die Beträge aus dem Einkommensteuerbescheid leider herausgestrichen. Zu Recht ? Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
    Grüße aus Hamburg

  • Welche Begründung für die Ablehnung hat das Finanzamt im Bescheid angeführt?


    M.E. handelt es sich bei dem Abschluss tatsächlich um nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängenden Kosten. Allerdings denke ich, dass die Kosten der Abtretung in den Bereich der Geldbeschaffungskosten gehören.

  • Die Begründung war einfach nur die, daß fondsgebundene Rentenversicherungen nicht angesetzt werden können, mehr nicht. Ich habe allerdings bei der Einreichung nicht angegeben, daß diese wegen der Überfinanzierung der Immobilie und der Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall mit Abtretung an die Bank zwingend gefordert war seitens des finanzierenden Instituts.